Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der NOSGROUP GmbH

Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern.

§ 1 Abwehrklausel
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die NOSGROUP GmbH (folgend NOSGROUP genannt) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Schriftformerfordernis
Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 3 Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch die Geschäftsführung oder von der NOSGROUP besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der NOSGROUP bestätigt werden.

§ 4 Künftige Verträge
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

§ 5 Änderung der AGB
Die NOSGROUP ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

§ 6 Angebote
Die von der NOSGROUP aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein uns bindendes Angebot dar; sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise der NOSGROUP verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. Versandkosten und sonstige in diesem Zusammenhang entstehende Leistungen der NOSGROUP wird dem Kunden gesondert in Rechung gestellt. (2) Monatliche Entgelte, die zum ersten Kalendertag des Monats bereitgestellt werden, sind im Voraus zum ersten des Monates zu zahlen. (3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach der Erbringung der Leistung zu zahlen. Sofern der Kunde nicht am Dauerauftragsverfahren teilnimmt, muss der Rechungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechung auf dem in der Rechung angegebenem Konto gutgeschrieben sein. (4) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der NOSGROUP 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht. (5) Bei Zahlungsverzug ist die NOSGROUP berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, die Dienste zu sperren und Leistungen einzustellen. (6) Die NOSGROUP ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die NOSGROUP berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 8 Leistungsbedingungen und Preise
(1) Die NOSGROUP erbringt die Leistungen entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag, der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. (2) Die NOSGROUP hat das Recht, ihre Leistungen zu erweitern, zu ändern und zu verbessern. Die NOSGROUP ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn die NOSGROUP innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. Die NOSGROUP wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinwiesen. (3) Soweit die NOSGROUP kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche irgendeiner Art ergeben sich hieraus nicht. (4) Die NOSGROUP wählt Versandart und –weg. Werden dennoch Versandwünsche des Kunden berücksichtigt, gehen die dadurch verursachten Mehrkosten zu dessen Lasten. Die Gefahr geht mit Absendung oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit Bereitstellung auf diesen über.

§ 9 Softwareentwicklung
(1) Die NOSGROUP macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch die NOSGROUP ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung/ des Pflichtenheftes grundsätzlich brauchbar ist. (2) Die NOSGROUP weist ebenfalls darauf hin, dass die Software unter Umständen nicht allen Anforderungen des Kunden entspricht oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet oder frei von Fehlern ist. (3) Es wird keine Gewährleistung von der NOSGROUP für die Verträglichkeit der gelieferten Software mit anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen übernommen. (4) Als Ergänzung gelten die der jeweiligen Software beigefügten Lizenzvereinbarungen. (5) Durch Öffnen der Verpackung, oder Benutzung der Freischaltcodes (Registrierschlüssel) werden die in (4) erwähnten Lizenzbedingungen anerkannt. Ein nachträglicher Umtausch oder Rückgabe ist nicht möglich. (6) Mit der Tätigkeit der NOSGROUP verbundene Urheberrechte oder vergleichbarer Schutzrechte entstehen ausdrücklich in der Person von NOSGROUP. Einen Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, hat der Kunde nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Überlassung des Quellcodes von der durch die NOSGROUP erstellten oder gelieferten Software.

§ 10 Domainregistrierung, Domeinstreitigkeiten, Haftungsfreistellung
(1) Bei der Registrierung und /oder Pflege von Internet-Domains hat die NOSGROUP auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Die NOSGROUP übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und /oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde die NOSGROUP ausdrücklich frei. (2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter versetzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die NOSGROUP frei. (3) Soweit .com-, net-, oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Versetzung von Marken-, Namen –und sonstigen Schutzrechten gemäß der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass die lizenzierten Registraten verpflichtet sind, gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass die lizenzierten Registraten verpflichtet sind, gemäß einem entsprechendem Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruchs nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat. (4) Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.

§ 11 Wartung, Erreichbarkeit, Erstellung einer Webseite
(1) Planmäßige Wartungen der für die Erbringung der Dienste durch die von der NOSGROUP betriebenen Systeme werden grundsätzlich in der Zeit zwischen 22:00 und 5:00 Uhr durchgeführt, sofern sie erforderlich sind. Die NOSGROUP ist berechtigt, Wartungsarbeiten, soweit es technische oder betriebliche Gegebenheiten erfordern, auch an anderen Zeiten vorzunehmen. (2) Eine Erreichbarkeit der Systeme im Internet von 97% wird angestrebt. Eine Garantie oder Zusicherung durch die NOSGROUP wird nicht übernommen. (3) Die NOSGROUP übernimmt bei der Erstellung der Webseite keinerlei Haftung für browserspezifische und speziell versionsspezifische Divergenzen.

§ 12 E-Mailbedingungen
(1) Die Nutzung von E-Mail zum unaufgefordertem Versand von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Mailspamming) und das Überhäufen von Dritten mit E-Mails (Mailbombing) ist nicht zulässig. Die NOSGROUP behält sich vor, bei wiederholtem Verstoß gegen diese Bestimmungen den Dienst E-Mail über die Systeme der NOSGROUP für den betreffenden Kundenanschluss einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. (2) Bei großem Speicherplatzbedarf ist die NOSGROUP berechtigt, die Nachrichten für vier Wochen zu archivieren.

§ 13 Internet-Präsens, Inhalte von Internet-Seiten, Nutzungsrecht am Quelltext
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen (Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TDG) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt die NOSGROUP von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen. (2) Inhalte der Internet-Seiten sowie dort eingeblendete Banner dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben, sowie keine Musik- und sonstigen Programmdateien mit einer Größe über 1 Megabyte zu Download bereitzustellen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR an die NOSGROUP. (3) Die NOSGROUP ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoß ist die NOSGROUP berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. Die NOSGROUP wird den Kunden unverzüglich per E-mail oder telefonisch von einer solchen Maßnahmen unterrichten. (4) Der von der NOSGROUP erstellte Quelltext (HTML, JavaScript, PHP…) ist urheberrechtlich geschützt. (5) Die NOSGROUP räumt dem Kunden an den erstellten Programmierungen ein einfaches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt. Inhaltlich ist das Nutzungsrecht auch nach Vertragsbeendigung auf die Nutzung der unter den von der NOSGROUP betreuten Domains liegenden Dateien beschränkt. Eine Übertragung des Quelltextes in eine andere Datei ist nicht gestattet, ebenso wenig ist es gestattet, die ursprüngliche Datei unter einer anderen Domain als der vereinbarten abrufbar zu machen. (6) Die Übertragung der Nutzungsrechte ist im Rahmen einer Unternehmensveräußerung zulässig.

§ 14 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die NOSGROUP jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von der NOSGROUP binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift, E-mail-Adresse und Kontodaten des Kunden. (2) Der Kunde verpflichtet sich, von der NOSGROUP zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der NOSGROUP nutzen, haftet der Kunde gegenüber der NOSGROUP auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern der NOSGROUP abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z. B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die NOSGROUP ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werde, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Die NOSGROUP wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. (4) Für Datentransfervolumen (Traffic) gilt eine Obergrenze von 1 Gigabyte pro Monat je Angebot – sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§ 15 Beratungen/ Schulungen
(1) Anwendungstechnische Beratungen durch die NOSGROUP werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen und der Produktinformation der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten gegeben. (2) Die NOSGROUP übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vermittelten Lerninhalte, sowie ausgegebener Unterlagen.

§ 16 Datenschutz
(1) Die NOSGROUP weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Die NOSGROUP weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken. (2) Die NOSGROUP ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Die NOSGROUP wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. (3) Die NOSGROUP weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netze, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

§ 17 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar. Einer Angabe von Kündigungsgründen bedarf es nicht. (2) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der NOSGROUP, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Einer Angabe von Kündigungsgründen bedarf es nicht. (3) Die Mindestvertragsdauer für die Hosting- und Housingaufträge beträgt 24 Monate und verlängert sich insofern er nicht gekündigt wird, jeweils um 6 Monate.

§ 18 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt Eigentum der NOSGROUP bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. (2) Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses der NOSGROUP hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der der NOSGROUP in Eigentum stehenden Ware zu geben, sowie eventuelle Abnehmer vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. (3) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die NOSGROUP auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der der NOSGROUP in Eigentum stehenden Waren zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlagen der Ware liegt keine Rücktrittserklärung der NOSGROUP, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Die NOSGROUP ist berechtigt, über die herausverlangte Ware anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Kunden nach üblicher Lieferfrist neu zu beliefern. (4) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die NOSGROUP ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages der dem von der NOSGROUP in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der NOSGROUP abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. (5) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem § abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zu Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die NOSGROUP weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist die NOSGROUP berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann die NOSGROUP nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Schuldner verlangen. (6) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentliche Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an die NOSGROUP erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren , dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die NOSGROUP unverzüglich zu benachrichtigen. (7) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der NOSGROUP zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die NOSGROUP auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

§ 19 Untersuchungspflicht / Mängelrüge
(1) Mängelrügen werden durch die NOSGROUP nur Berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware unter Einsendung von Belegen, Mustern, Packzetteln sowie Angabe der Rechnungsnummer, der Kundennummer, des Rechnungsdatums und der auf den Verpackungen befindlichen Signierungen erhoben werden. (2) Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen sechs Monaten nach Eintreffen der Ware, erfolgen. Die gesetzlichen Verjährungspflichten bleiben davon unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Kunden. (3) Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der NOSGROUP zurückgesandt werden.

§ 20 Gewährleistung
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. (2) Jegliche Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn der Kunde nicht von der NOSGROUP genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal durchführen lässt, das nicht von der NOSGROUP oder vom Hersteller autorisiert ist. es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist. während der Gewährleistungsfrist hat der Kunde nur fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von der NOSGROUP vertriebenem Qualitätsniveau entspricht.

§ 21 Ausschluss der Neulieferung
Die NOSGROUP ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl den Vertrag fristlos zu kündigen. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.

§ 22 Haftungsausschluss
(1) Die NOSGROUP haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der NOSGROUP oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die NOSGROUP nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung der NOSGROUP ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. (1a) Die NOSGROUP haftet nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten an Hard- und Software. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. (2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 23, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 24. (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 23 Verzug
Die NOSGROUP haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der NOSGROUP oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der NOSGROUP etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 24 Unmöglichkeit
Die NOSGROUP haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der NOSGROUP oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der NOSGROUP ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung der NOSGROUP wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die NOSGROUP die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der NOSGROUP zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

§ 25 Verjährungsfrist für Mängel- und Schadenersatzansprüche
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen– gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. (2) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die NOSGROUP, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die NOSGROUP bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 Satz 1. (3) Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. (5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. (6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 26 Verzugszinsen
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die NOSGROUP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Der NOSGROUP ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 27 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der NOSGROUP.

§ 28 Anzuwendendes Recht
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand 01/2011